Dienstag, 8. Mai 2007

Freie klassische Musik in MP3-Form auf musikethos.org

Es soll ja Leute geben, die zwischendurch auch mal oder sogar vorzugsweise Musik aus vor-elektronischer Zeit hören, Musik von sogenannten klassischen Komponisten, oder auch aus dem Jazz-Bereich, von der es keine Originalaufnahmen gibt, sondern die von gegenwärtigen Musikern interpretiert werden. Das große Geld ist damit ohnehin nicht zu holen, wenn man von einigen wenigen Szene-Stars der großen Konzert-Szene absieht. Die meisten jungen Musiker sind jedenfalls eine idealistische Grundeinstellung längst gewohnt. Tausende von Stunden haben sie häufig investiert, um aus ihrer Klarinette oder ihrem Violoncello jene Feinheiten herauszukitzeln, die das Hören klassischer Musik erst zum Genuss macht. Ihr größter Wunsch ist es eigentlich, überhaupt Gehör zu finden.

Was liegt also näher, als solche Musik frei übers Internet zu vertreiben? Das Urheberrecht der gespielten Werke selbst ist normalerweise abgelaufen, und die Rechte an der individuellen musikalischen Interpretation liegen bei den ausführenden Musikern. Denen steht es frei, dafür auch mal Lizenzformen wie Creative Commons zu wählen. Genau das passiert beim Portal Musikethos.org. Dort wartet eine momentan noch überschaubare, doch hoffentlich noch wachsende Anzahl an freien MP3-Downloads. Die MP3-Qualität der Aufnahmen ist durchweg gut bis sehr gut (mindestens 160 Kbyts/s Bitrate). Die Aufnahmequalität selbst ist natürlich immer nur so gut wie es Equipment und Kunst der Aufnahmetechnik zuließen. Vielleicht also kein Wiedergabe-Futter für sündhaft teuere High-End-Anlagen, aber fürs Hören über PC, Kleinanlage, im Auto oder auf einem mobilen MP3-Player reicht die Qualität allemal.

Das Projekt Musikethos.org wird von einer Gesellschaft namens Musica Etica association betrieben, die im August 2006 von den beiden in Perugia (Italien) lebenden Zeitgenossen Giuseppe Mazziotti und Davide Berretta gegründet wurde. Zwar hat das Projekt durch einige anfängliche Reviews eine gewisse Beachtung erfahren, doch die große Anerkennung fehlt noch. Vielleicht können Blog-Beiträge wie auf netzwelt.de oder jetzt hier dazu beitragen, das Musikethos.org-Projekt noch ein klein wenig bekannter zu machen.

Und für Faule noch ein paar direkte Hörproben (kleiner Tipp: direkt anhören über das snap-Preview-Symbol hinter den Links):

  • Paul Agricole Genin: Introduzione e Polacca for saxophone and piano (Introduction)
    Disecheis Duo
    MP3, 160 Kbyte/s, 2'51", 3,3 MByte
  • Johann Sebastian Bach: Concerto in D minor BWV 1052 for piano and orchestra (Allegro)
    Stefano Micheletti - piano, Orchestra Sinfonica di Perugia, Giuliano Silveri (conductor)
    MP3, 160 Kbyte/s, 8'37", 10,3 MByte
  • Cristiano Arcelli: Net or Net
    Cristiano Arcelli - saxophone, Giovanni Guidi - piano, Francesco Ponticelli - double bass, Carlo Marchionni - drums
    MP3, 160 Kbyte/s, 3'17", 3,9 MByte

Sonntag, 6. Mai 2007

Dagegen muss protestiert werden!

Der Heise-Ticker meldet: Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber. Hintergrund ist ein Verfahren, das vom Betreiber des Super-Nature Forums, Martin Geuß, geführt wurde.

Um diesen üblen Fehltritt der Gerichtsbarkeit zu ermessen, sollte sich niemand entgehen lassen, den Urteilstext zu lesen. Und dann an alle Services denken, die direktes Publizieren durch Benutzer ermöglichen. Von Wikipedia über Mr. Wong bis hin zu sämtlichen Blogs mit Kommentarfunktion und Fachforen stehen diesem Urteil zufolge praktisch alle Anbieter mit einem Bein im Gefängnis. Denn sie machen sich nicht erst strafbar, wenn sie nach Kenntnisnahme etwa eines volksverhetzenden oder beleidigenden Benutzerbeitrags nicht reagieren, sondern ab dem Moment, wo der Beitrag online ist.

Der einzig wirksame Schutz dagegen ist eine Redaktionskontrolle, also ein persönliches Prüfen aller Benutzerbeiträge vor dem Veröffentlichen. Aus Benutzersicht ist das jedoch so prickelnd wie das Ziehen einer Wartenummer im Arbeitsamt. Nein, das darf sich die Internet-Gemeinde nicht gefallen lassen. Gegen dieses Urteil muss protestiert werden! Deshalb bitte weitersagen und aufklären!

Diskussionen zu diesem Eintrag im Webkompetenz-Forum:
Forenbetreiber haften uneingeschränkt


Tutorial: Ajax (4)

siehe auch:
(1): Was ist Ajax?
(2): Warum heißt Ajax so? Wo kann ich Ajax in Aktion sehen?
(3): Worin besteht die Ajax-Schnittstelle? Wie wird Ajax standardisiert?


Welche Nachteile hat Ajax?

Bei allem Mehrwert, den Ajax dem Benutzer einer Webanwendung bieten kann, sollen jedoch die Nachteile nicht verschwiegen werden. Folgende Probleme treten im Zusammenhang mit Ajax auf:

  • Die Grenzen zwischen URL-Adressen und Seitenzuständen verschwimmen:
    Eine Webseite zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine feste URL-Adresse hat. Wenn eine Webseite intensiv mit Ajax arbeitet, kann es jedoch passieren, dass der Benutzer lange Zeit gar keine neue Seite mit eigener URL-Adresse nachfordert. Stattdessen setzt ihm JavaScript neue Inhalte und Seitenzustände direkt in den bestehenden HTML-Code ein. Da so erzeugte Inhalte und Seitenzustände aber keine eigene URL-Adresse haben, lassen sie sich nicht als Bookmark/Favorit abspreichern, und andere Webseiten können keine direkten Links („Deeplinks“) auf solche Inhalte setzen. Die Vor- und Zurück-Funktion des Browsers, die das Bewegen in der Historie besuchter Seiten ermöglicht, funktioniert ebenfalls nicht mehr wie erwartet. Denn diese Funktion springt immer nur zum Anfangszustand einer Seite. Auch Suchmaschinen-Robots werden in aller Regel nur den Anfangszustand einer Seite indexieren und weitere, über Ajax ermittelbare Seiteninhalte ignorieren.
  • Ajax ist nur mit aktiviertem JavaScript verfügbar:
    Per Voreinstellung ist JavaScript in allen modernen Browsern aktiviert. Weil JavaScript jedoch nach dem Boom der Anfangsjahre etwas in Verruf geraten war, nutzten viele Anwender die Möglichkeit, JavaScript zu deaktivieren. Viele nervige Popup-Fenster, hinderliche Effekten und sonstiges Blendwerk ließen sich auf diese Weise unterdrücken. Wer das auch heute noch tut, wird von Inhalten, die nur über Ajax ermittelt werden, erst gar nichts sehen. Gleiches gilt für Anwender, die aus technischen oder körperlichen Gründen Browser-Lösungen in reinen Textumgebungen verwenden. Solche Browser unterstützen in aller Regel auch kein JavaScript. Inhalte, die nur über Ajax ermittelbar sind, bleiben also unzugänglich.
  • Die Server-Belastung kann sehr hoch werden:
    Wenn Anwenderaktionen wie Mausklicks oder gar Mouseover-Ereignisse jedesmal eine HTTP-Kommunikation auslösen, entsteht viel zusätzliche HTTP-Kommunikation zwischen Client und Server. Der Client, also der Browser des Anwenders, wird dadurch nicht nennenswert belastet, um so mehr jedoch der Webserver, der möglicherweise für viele gleichzeitige Benutzer die Ajax-bedingte HTTP-Kommunikation abwickeln muss. Eine Ajax-intensive Webanwendung, die von vielen Besuchern gleichzeitig genutzt wird, kann einen Webserver durchaus in die Knie zwingen. Das gilt insbesondere für Anwendungen, bei denen eigentlich ein Server-Push, also eine vom Server gestartete Kommunikation sinnvoll wäre, wie etwa bei einem Chat. Da es im HTTP-Protokoll jedoch keinen Server-Push gibt, muss der Client, also JavaScript, in kurzen Zeitintervallen immer wieder beim Server nachfragen.
  • Wartezeit bis HTTP-Antwort kann Anwendungen lahm erscheinen lassen:
    Wenn ein Anwender in seinem Browser eine neue Webseite aufruft, weiß er, dass es einen oder ein paar Momente dauern kann, bis alle Daten angezeigt werden können. Eine Webanwendung, die mit Ajax Daten „nachlädt“, muss ebenfalls einen oder ein paar Momente auf Antwort warten. Ein Anwender, der nichts von Ajax weiß (und welcher Normalanwender muss das schon wissen?), bekommt in solchen Fällen den Eindruck, als ob die Webanwendung sehr zäh reagiert. Er klickt auf einen Button und muss möglicherweise mehrere Sekunden warten, bis das Ergebnis des ausgelösten Ereignisses sichtbar wird. Dies widerspricht seiner Erfahrung, wonach einmal geladene Webseiten sich im Speicher des eigenen Browsers befinden und sehr schnell reagieren.

Einige dieser Probleme sind allerdings durchaus lösbar. Eine Webanwendung kann beispielsweise so konzipiert werden, um GET-Parameter zu erkennen, über die sich direkt Inhalte und Seitenzustände ansprechen lassen, die sonst erst durch Ajax-Aktionen zustande kommen. Bei Wartezeiten, verursacht durch Ajax-HTTP-Anforderungen im Hintergrund, kann dem Anwender ein bekanntes Warte-Symbol (z.B. eine Sanduhr) angezeigt werden.

Was die Verfügbarkeit von JavaScript betrifft, so müssen Webentwickler eine Grundsatzentscheidung treffen. Entweder man macht die Aktivierung von JavaScript einfach zur Bedingung, oder man versucht, Ajax nur für Mehrwert-Funktionen eingesetzt werden (z.B. Tabellensortierung), wobei eine Grundfunktionionalität (z.B. Tabelle, die nicht sortierbar ist) gewährleistet ist. Vor allem Websites, die den Charakter einer Web­anwendung haben, mit der Benutzer etwas bearbeiten können, haben durchaus das Recht, die Aktivierung von JavaScript zur Bedingung zu machen. Bei gewöhnlichen Webseiten ist dagegen eher die Lösung angebracht, Ajax nur für Mehrwert-Funktionalität einzusetzen.

Wie sicher ist Ajax?

JavaScripts mit Ajax stoßen Scripts an, die auf einem Webserver laufen, also beispielsweise PHP-Scripts. Das serverseitige Script muss sich dazu in der „Document Root“ des Webservers befinden, also in jenem Verzeichnisbereich, der über URLs adressierbar ist. Das klingt gefährlich. Doch letztlich passiert dabei nichts anderes, als wenn ein Anwender die URL-Adresse eines solchen Scripts auf dem Webserver selbst in die Adresszeile seines Browsers eingibt, oder wenn er sich selbst ein HTML-Formular bastelt, das ein solches Script beim Absenden aufruft und ihm Daten übermittelt. Es liegt in all diesen Fällen an der serverseitigen Programmierung, dafür zu sorgen, dass über GET-Parameter oder POST-Daten keine ungewollten oder schädlichen Aktionen auf dem Server ausgelöst werden.

Das Sicherheitskonzept von Ajax geht jedoch noch einen Schritt weiter. Es sieht vor, dass ein JavaScript, welches das XML-HTTP-Objekt einsetzt, vom gleichen Webserver kommen muss wie das serverseitige Script, das es aufruft. Es ist also nicht möglich, durch ein selbstgebasteltes JavaScript via Ajax ein serverseitiges Script auf einem beliebigen Webserver zu starten.

Ajax-Fehlermeldung im Firefox-Browser
Fehlermeldung in der JavaScript-Konsole des Firefox-Browsers beim Versuch eines JavaScripts, einen HTTP-Request an eine fremde Domain zu senden

Im Klartext bedeutet das: Ein Benutzer muss in seinem Browser zunächst eine Webseite auf einem Webserver aufrufen. Diese Webseite enthält ein JavaScript mit Ajax-Code. Das Script wird zusammen mit der Webseite an den Browser des Anwenders übertragen. Das Script mit dem Ajax-Code kann nun HTTP-Requests absenden, jedoch nur zu dem Webserver (genauer: zu der Domain), von welcher die Webseite mitsamt dem Script an den Browser übertragen wurde.

Als Website-Betreiber müssen Sie entweder ein eigenes JavaScript mit ausliefern, das serverseitige Scripts auf der eigenen Domain aufrufen kann. Oder Sie binden ein JavaScript von einer fremden Domain ein, das jedoch nur serverseitige Scripts auf der Domain aufrufen kann, von der es ausgeliefert wird.

Wie sicher eine Ajax-basierte Web-Umgebung ist, bleibt also daran hängen, wie sicher die serverseitige Programmierung ist, welche Ajax-Anfragen verarbeitet. Ein PHP-Script etwa, das ungeprüft Daten, die aus GET- oder POST-Parametern stammen, in ein MySQL-Statement einbaut und die Daten in eine Datenbank schreibt, stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Dieses Risiko kann jedoch ebensowenig der Ajax-Schnittstelle angelastet werden wie der Programmiersprache PHP. Es liegt allein an der Sorgfalt der serverseitigen Programmierung, mit Input-Daten so umzugehen, dass daraus keine Gefahr entstehen kann.


Freitag, 4. Mai 2007

snap.com Kontext-Links

Seit Ende Februar werden im Webkompetenz-Blog externe Links automatisch mit einem Postfix-Symbol versehen. Dahinter steckt der Preview-Service von snap.com (wir berichteten im Beitrag Verlinken mit snap.com). Zumindest seit die Möglichkeit besteht, das Preview-Popup nur dann anzuzeigen, wenn der Anwender die Maus über das Symbol bewegt, und nicht bei jedem mouseover über dem Verweistext, ist der Service dezent genug, um Anwender nicht durch unerwünschte Effekte zu vergraulen.

Nun ist ja snap.com zunächst einmal eine neuartige Suchmaschine, die ihren Datenbestand nicht mehr durch klassische Such-Robots nährt, sondern eben dadurch, dass Website-Anbieter den Preview-Service nutzen und externe Links setzen. Dieses unkonventionelle, aber durchaus erfolgreiche Konzept erzeugt also einen Datenbestand, der darauf basiert, was Anbieter von Web-Inhalten an anderen Anbietern von Web-Inhalten für verlinkenswert halten. Falls snap.com also beispielsweise (wider Erwarten) den Artikel Snap.com - a Google Alternative? bislang noch nicht in seinem Datenbestand hatte, so wird sich das mit diesem Blogbeitrag hier ändern, nämlich dann, sobald jemand das Symbol hinter dem Link zu besagtem Artikel mit der Maus überfährt.

Da die Previews also das primäre Werkzeug für snap.com sind, um den Datenbestand der Suchmaschine zu füttern, ist es gar nicht verwunderlich, wenn versucht wird, diesen Service immer weiter zu verbessern. Eine der neuesten Neuerungen ist, dass einige Previews nicht mehr die oft nichtssagenden Thumbnail-Vorschau-Screenshots verlinkter Seiten zeigen, sondern lesbaren Text. Das gilt beispielsweise für Links zu Wikipedia. Beispiel: Was Wikipedia über Webcrawler weiß, darüber kann man ganz locker plaudern, denn wer Probleme mit einem Terminus technicus wie „Webcrawler“ hat, erhält über die Preview-Funktion der Links erste Hilfe.

Nicht nur bei Links zu Wikipedia, sondern auch bei solchen zu einigen anderen bedeutenden Inhaltsanbietern funktioniert die inhaltliche Detailvorschau. So etwa bei der Internet Movie Database. Als Beispiel ein Link zum Film Spiderman 3. Ebenfalls funktionieren soll die Spezialvorschau bei Direktlinks zu Fotos auf flickr.com. Als Beispiel ein Link auf das Spiderman-3-Poster. Weitere Details sind übrigens dem Artikel Snap.com Introduces Contextual Widgets zu entnehmen, und in der hauseigenen FAQ demonstriert snap.com weitere Beispiele. Sogar komplette YouTube-Videos lassen sich in den Previews abspielen.

Es gehört nicht viel Phantasie dazu sich auszumalen, wie das weitergeht. So könnten beispielsweise Mikroformate auf Zielseiten erkannt und in Previews wiedergegeben werden. Anstelle der klassischen Vorschau-Screenshots könnten nach Benutzerwunsch auch Whois-Informationen zum Betreiber der verlinkten Seite angezeigt werden. Die Idee jedenfalls hat ihren Weg gefunden und wird ihn weiterverfolgen. Das Einzige, womit ich persönlich überhaupt nichts anfangen kann, ist die eigentliche Suche von snap.com. Hässliche Oberfläche, häufig unbefriedigende Suchergebnisse, übelstes Frameset-Gefrickel. Solange das alles so bleibt, wird Google wohl von snap.com wenig zu befürchten haben, aller innovativen Konzepte zum Trotz.


Donnerstag, 3. Mai 2007

Abkehr vom Kopierschutz?

Musik mit Kopierschutz ist wie Sex mit Tauchanzügen, meinen viele, und das nicht zu Unrecht. Käufer herkömmlicher Tonträger sind über Jahrzehnte daran gewöhnt worden, dass man mit einer einmal erworbenen CD, Platte, MusicCassette usw. machen kann was man will — auch wenn es auf den Covern und Inlets immer schon wichtige Hinweise gab, die unerlaubtes Aufführen, Vervielfältigen usw. verboten.

Was früher jedoch gar nicht kontrollierbar war, ist dank des digitalen Kopierschutzes schlichtweg nicht mehr möglich. Und der Dschungel der Kopierschutzvarianten ist verwirrend. Dazu kommt, dass viele Musikfreunde schlichtweg erbost sind darüber, dass sich eine gekaufte Datei möglicherweise nicht auf einen mobilden MP3-Player übertragen lässt, oder nicht mehr, weil die Anzahl maximaler Kopien erschöpft ist.

Wie der Focus vor einiger Zeit in einem Artikel mit dem Titel Plattenfirmen setzen auf MP3 berichtet, bieten große Plattenfirmen mittlerweile testweise Musik im MP3-Format an. Wenige Wochen später etwa ist im Focus selbst vom EMI-Konzern die Rede: EMI schafft Kopierschutz ab. Auch andernorts, etwa in der Welt, wird diese Nachricht aufgegriffen ( Das Ende vom Lied).

Grund für die neue Offenheit der Plattenfirmen ist jedoch weniger der Wunsch des Kunden nach frei kopierbaren Musikdateien als vielmehr ein Monopolist, der den Musikmarkt immer stärker reguliert: Apple's iTunes. Mit 2 Milliarden online verkaufter Songs ist Apple zu einem marktbeherrschenden Händler geworden. iTunes-Musikmaterial ist mit einem System namens FairPlay kopiergeschützt und kann nur auf iTunes-kompatiblen Geräten wiedergegeben werden. Dadurch kontrolliert Apple den Preismarkt, was den Musik-Konzernen ein Dorn im Auge ist.

Man darf gespannt also sein, ob der Online-Musikmarkt doch noch dem ganzen Thema Kopierschutz abschwört. Ich gehöre jedenfalls auch zu den Kauf-Verweigerern von Musikdateien, für die ich eine bestimmte Soft- oder gar Hardware benötige, und die ich nicht mal eben irgendwoandershin kopieren kann.

Diskussionen zu diesem Eintrag im Webkompetenz-Forum:
Zum Blog-Eintrag:Abkehr vom Kopierschutz?


 

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