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Dienstag, 28. August 2007

Kuckstu hier: Google Maps jetzt auch als Inline-Frame

Wenn man schon im Impressum seiner Website seine Adresse angeben muss, kann man das ja auch gleich stilvoll tun, indem man einen passenden Kartenausschnitt präsentiert. Bislang war das immer eine Angelegenheit, die grafische Zusatzarbeiten erforderte und außerdem ganz leicht fremde Copyrights verletzte. Denn mal eben einen Screenshot von einem bei stadtplandienst.de oder ähnlichen Services angezeigten Stadtausschnittsplan anzupassen und als Grafik auf die eigene Website zu bringen sollte man aus urheberrechtlichen Gründen tunlichst vermeiden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Maps lesen sich zwar auch nicht wie eine Copyleft-Lizenz, sind jedoch so gehalten, dass zumindest das direkte Verlinken von Originalkarten aus Google Maps auf eigenen Webseiten nie einen Lizenzverstoß darstellte. Ganz im Gegenteil wurde diese Möglichkeit von Google sogar aktiv unterstützt. So gab es immer schon zu jedem angezeigten Google-Maps-Kartenausschnitt den Link URL zu dieser Seite, der das Kopieren einer URL ermöglichte, die genau den angezeigten Kartenausschnitt direkt aufrufbar macht. Sehr praktisch für Bookmarks, oder zur Verwendung in E-Mails oder auf eigenen Webseiten, um einen dort genannten Ort zu kennzeichnen

Klickt man URL zu dieser Seite an, bietet der dabei ausgelöste Popup-Layer mittlerweile jedoch noch eine neue Funktion an: den HTML-Code zum Einbetten des Kartenausschnitts in einen Inline-Frame:

Screenshot Google Maps
Screenshot Google Maps

In einer zusätzlich aufrufbaren Vorschau kann man Größe und Aussehen des Inline-Frames noch weiter den eigenen Wünschen anpassen. Wer über entsprechende HTML/CSS-Kenntnisse verfügt, kann natürlich auch seine eigenen Vorstellungen im Quelltext verwirklichen. Hier ein Beispiel, wie so etwas hinterher auf einer eigenen Webseite aussehen könnte:

Der HTML-Code dazu:

<iframe width="95%" height="300" frameborder="no" scrolling="no" 
marginheight="0" marginwidth="0" 
style="border: solid 6px rgb(195,217,255); -moz-border-radius: 6px" 
src="http://maps.google.de/maps?q=Dorotheenstra%C3%9Fe+84,+10117+Berlin&ie=UTF8&om=1
&s=AARTsJpTBbyW_tifyvpBxE0OBXm6zIut0w&ll=52.524264,13.387957
&spn=0.018278,0.036478&z=14&iwloc=addr&output=embed">
</iframe>

Der Kartenausschnitt bietet dank der Einbettung als Inline-Frame die Originalfunktionalität von Google Maps. So kann man den Kartenausschnitt mit der Maus ändern und zoomen. Ein Klick auf die in der Sprechblase angezeigten Adresse öffnet den Kartenausschnitt im gesamten Browserfenster.

Das Einbetten einer Google-Maps-URL in einem Inline-Frame war natürlich auch schon früher möglich. Jedoch wurde dann einfach die entsprechende Google-Maps-Seite eingebunden, mitsamt aller Navigationsbereiche. Die jetzt von Google angebotene Möglichkeit lädt dagegen nur den reinen Kartenausschnitt in den Inline-Frame. Ein Ärgernis für HTML-Puristen bleibt natürlich das ganze Thema Frames. Verwendet man im HTML-Code einen Inline-Frame, kann man für betroffene Webseiten keinen der empfohlenen HTML-Standards (HTML 4.01 strict, XHTML 1.0 strict) mehr anwenden. Doch das ist letztlich ein Problem der nicht mehr praxisgerechten HTML/XHTML-Spezifikation: während klassische Framesets tatsächlich langsam am Aussterben sind, nimmt die Bedeutung von Inline-Frames immer weiter zu. Gerade im Web-2.0-Bereich finden sich häufig Inline-Frames. Trost für wackelnde Puristen: in HTML 5 (wir berichteten) wird das iframe-Element zum empfohlenen Standard gehören.


Sonntag, 24. Juni 2007

Gmail und Germany

Lebenslang sollten sie gültig sein, die E-Mail-Adressen der Deutschen Post, mit der schönen Endung @epost.de. Doch schon nach zwei oder drei Jahren kam das Aus: Unrentabel sei der Service, so das deutsche Vorzeige-Unternehmen mit dem immer noch halbstaatlichen Versorgungsnimbus. Also mussten die Deutschen doch bei anderen, kommerziellen und erfolgreicheren Mailprovidern anheuern. Viele etwa bei GMX, Yahoo oder Web.de. Und schließlich kam Google daher, bot einen Mail-Service namens Gmail alias™ Googlemail an, der kostenlos war, bei dem in den Mails keine nervige Werbung mitverschickt wurde, wo man vergleichsweise üppige zwei und mehr Gigabyte Speicher hatte, der sowohl mit einer neuartigen, Ajax-basierten Web-Oberfläche als auch via POP3 mit normalen Mail-Clients nutzbar war, und mit dessen Account man nebenbei noch all die anderen Services von Google nutzen konnte, vom Kalender über Bookmarks, Notebook, Groups bis hin zu einem eigenen Blog bei Blogger.com.

Doch nun droht Google, seinen Mail-Service zu schließen. Nicht überall und nicht aus Rentabilitätsgründen, nein, sondern nur in Deutschland. Der Grund: ein deutscher Minister namens Wolfgang Schäuble, dessen eindeutig erkennbarer Wunsch ein Überwachungsstaat als Mittel zur Bekämpfung unerwünschten Elementen ist, will ein “Gesetz zur Überwachung des Telekommunikations- und Datenverkehrs im Internet” durchdrücken, das mit den Anonymitätsgrundsätzen von Google Mail nicht mehr vereinbar ist. Natürlich nicht nur mit Google Mail nicht. Google ist nur der erste Provider, der reagiert hat. Andere werden folgen. Millionen von E-Mail-Konten könnten gelöscht werden, Terabytes persönlicher Daten könnten verlorengehen. Im Grunde muss jede Internet-Plattform und jeder Internet-Service für deutsche Staatsbürger unerreichbar werden, die irgendeine Art von Kommunikation mit anderen Internet-Nutzern ermöglicht, wobei nicht eindeutig identifizierbar ist, welcher Bürger da mit welchem anderen kommuniziert hat.

Doch warum? Immerhin wurde die umstrittene Gesetzesvorlage bereits abgemildert. Ursprünglich sah sie nämlich sogar vor, dass man E-Mail-Adressen nur noch gegen Identifikation wie etwa durch persönliche Vorlage von Personalausweis, Rentenversicherung(?) oder Fingerabdruck(?) erhalten sollte. Und außerdem steckt hinter dem Gesetzesentwurf eine EU-Vorgabe. Was also läuft speziell in Deutschland schief, dass Google solche Drohungen nur für dieses Land ausstößt? Und dann ist da bei manchen Internet-Hardlinern noch diese Doppelverwirrung. Einerseits ist Google für sie das Böse schlechthin auf Erden, wo alles über jeden gespeichert werden soll. Und nun protestiert Google mit Berufung auf seinen Anonymitätsgrundsatz? Wird man nun etwa zum Schäuble-Sympathisanten, weil man scheinbar auf seiner Seite gegen die Datenkrake Google kämpft?

Vielleicht hilft es sich bewusst zu machen, dass Google sehr wohl alles über jeden Google-Account speichert, um so Nutzungs- und Interessensprofile zu erstellen. Vorgeblich, um die Qualität der eigenen Suche sowie anderer eigener Services wie AdSense-Werbung zu erhöhen. Nach Ansicht nicht weniger Misstrauischer aber eher, um solche Profile teuer weiterzuverkaufen. Wie auch immer: am Anfang steht eine schlichte Selbstregistrierung bei Google, die keine anderen Rückversicherungen verlangt als heute üblich: selbst wählbare Werte für Benutzername und Passwort, Ausweisung als Mensch durch Abtippen einer grafischen Buchstabenkette, und Anklicken eines Bestätigungslinks, der an eine vorhandene andere Mailadresse des Registrierenden gesendet wird. Google weiß nicht, wer sich hinter dem Registrierenden verbirgt. Es ist auch kein Problem und wird von Google ohne Einwand akzeptiert, wenn eine Person sich mehrere Google-Accounts zulegt, sei es aus Gründen des persönlichen Identitätsmanagements oder einfach um mehr Mailspeicher zu erhalten. IP-Adressen werden bei Google wohl wie überall sonst auch geloggt, aber IP-Adressen sind relativ, selbst wenn sie den Zugangsprovider verraten und dieser genau protokolliert, welcher Kunde wann mit welcher IP-Adresse im Netz ist. Es kann sich jedoch um eine Router-Adresse handeln, an der etliche PCs unterschiedlicher Personen hängen. Es kann sich auch um die IP-Adresse eines Anonymizer-Services handeln, falls der Internet-Benutzer nicht möchte, dass seine echte IP-Adresse mitgeloggt wird. Es kann sich um einen Hack auf TCP/IP-Ebene handeln, wo die IP-Adressen der Datenpakete manipuliert wurden. Für Kriminelle und Terroristen ist es also kein Problem, Google-Accounts (und alle anderen, vergleichbaren Accounts bei Mailprovidern oder auch bei vergleichbaren Services wie den allseits beliebten Instant Messengern für konspirative Zwecke zu nutzen, ohne dass die Service- oder Content-Provider einen verlässlichen Bezug zu realen Personen herstellen können. Egal wie viel Google zu einem Account an Daten für seine Profilerstellung speichert.

Schäuble dagegen will diese Anonymitätsmöglichkeiten vollständig ausschalten. Seine Vorstellung ist ein Internet mit IP-Adressen, die so eisern und transparent sind wie ein deutscher Festnetz-Telefonanschluss in Zeiten vor der Telekom und des freien Telekommunikationsmarkts. Sein Wunsch sei ihm in allen Ehren gelassen. Doch von einem Minister muss man verlangen, dass er Folgen bedenken kann. Die Folge seines Wunsches ist die Abschaltung des gesamten Internets in Deutschland, nach dem Vorbild von Nordkorea vielleicht. Denn da er keinen Einfluss hat auf ausländische Server und Services, vom E-Mail-Provider bis zum Anonymizer, ist sein Feldzug nur ein lächerlicher Kampf gegen Windmühlen. Alles was er erreichen wird ist eine verheerende Schwächung von Internet-Kompetenz in Deutschland, doch keine Terroristenmail weniger wird deshalb ihren Weg durchs Netz finden. Es wird Zeit, dass die wahlberechtigte Bevölkerung erkennt, dass dieser Innenminister und seine Schargen eine ernsthafte Gefahr für das Land darstellen.

Andere Artikel, die sich mit diesem Thema befassen:

Bemerkenswerte Zitate aus anderen Beiträgen:

Flickr, vorerst kein deutsches youtube und jetzt das deutsche Gmail. Es zeichnet sich ein Muster ab. Und zwar eins, das eine deutliche Sprache spricht: Internationale Unternehmen erkennen, dass die deutsche Gesetzgebung größtenteils internetfeindlich ist. Das liegt natürlich auch zu einem Großteil an der Tatsache, dass die deutsche Legislative größtenteils internetfeindlich ist: Der deutsche Wirtschaftsminister lässt zum Beispiel das Internet bedienen. “Bundesminister für Wirtschaft und Technologie”.
(Neunetz.com: Internet: Standortnachteil Deutschland)

Mit der Registrierung wäre Googles Businessmodell in Gefahr. Sobald Google weiss, wer sich hinter einem Computer verbirgt, darf Google aus Datenschutzgründen keine Daten mehr sammeln oder aggregieren. Dies beträfe natürlich nicht nur den E-Mail-Dienst sondern alle Goolge-Dienste. In der Schweiz zum Beispiel, hätte jeder das Recht, bei Google die Offenlegung der über ihn gespeicherten Daten zu verlangen. Schlicht nicht handlebar.
(Internet-Briefing.ch: Google macht Politik - aber kein Staat)

Google hat Ahnung von Computern und was man mit diesen Daten anfangen kann, Politiker haben diese Ahnung nicht. Hier scheint eher eine Art „Hauptsache wir haben was, irgendwie können wir es schon verwenden“ Mentalität zu walten. Und Google will mich nicht überwachen. Google will mich nicht verdächtigen. Google beschuldigt mich nicht. Google gibt mir viel eher etwas zurück. Die Dienste und gleichzeitig Werbung, die vielleicht sogar ganz interessant sein kann. Bei Google habe ich nicht die Angst, mir so etwas wie einen „Bundestrojaner“ auf meinen Rechner zu laden.
(der Wendlaender: Warum wir Google vertrauen)

Diskussionen zu diesem Eintrag im Webkompetenz-Forum:
Internetüberwachung


Montag, 18. Juni 2007

Web 2.0 und der Eiffelturm bei Nacht

Einer der Gründe, weshalb „Web 2.0“ so viel Begeisterung auslöst, ist die große Freiheit, die damit verbunden ist. Es ist die gleiche Begeisterung, die Mitte bis Ende der 90er Jahre schon einmal herrschte, als viele Menschen begriffen, dass eine eigene Homepage ein vollwertiges Kundgebungsorgan sein kann. Der Unterschied ist nur, dass man mittlerweile keine eigene Homepage und all das entsprechende Know How mehr benötigt, sondern einfach die zahlreichen Services im Web nutzen kann, die das Beitragen von Inhalten ermöglichen.

Doch die große Freiheit wird wie schon vor zehn Jahren wieder in Schranken gewiesen. Über den Blog-Artikel Man sägt nicht an dem Ast, auf dem man sitzt bin ich auf den dort behandelten Beitrag Erstickt Web 2.0 an seiner eigenen Freiheit? gestoßen.

Zwei Aspekte finde ich an dem Thema bemerkenswert und neu gegenüber der Situation von vor zehn Jahren:

Erstens ist es offenbar mittlerweile gar kein großes technisches Problem mehr für größere Site-Anbieter, ganze Länder und Staaten vom Zugriff auf ihre Inhalte oder auf bestimmte ihrer Inhalte auszuschließen. Wenn das in immer mehr Fällen ohne großes Medienrauschen funktioniert, werden wir in wenigen Jahren ein fein dezidiertes System aus Zugriffsberechtigungen auf Content-Provider-Ebene haben, das still und leise jenseits von Logins und Passwörtern operiert. Dann sieht der Franzose was der Deutsche nicht sehen darf, und dieser sieht was der Türke nicht sehen darf. Der eine bekommt beim Google-Suchbegriff „Staatsterrorismus“ 90.000 Treffer, sein Nachbarländer ganze 40.000. Letzterer wirds verschmerzen, weil er auch 40.000 Treffer nicht alle auswerten kann. Es bleibt ein Gefühl von grenzenloser Freiheit, obwohl in Wirklichkeit mehr als die Hälfte zensiert wird.

Zweitens hat sich eines geändert: die einfachen User, die in einem Web-2.0-Service Content generieren, kann man nicht mehr so einfach greifen und gezielt abmahnen. Stattdessen müssen sich Abmahnanwälte und Firmen, die keine Nachtaufnahmen des Pariser Eiffelturms dulden, weil sie ein Urheberrecht auf dessen Beleuchtungseffekte haben, mittlerweile mit den Anbietern der Content-Plattformen selbst auseinandersetzen, also beispielsweise mit ausgewachsenen Boliden wie Flickr oder YouTube, wohinter dann noch größere Player wie etwa Google stehen können. Das ist einerseits beruhigend, denn die haben ein wirtschaftliches Interesse am sorglos beigesteuerten User-Content und sind deshalb auch bereit zu teueren Prozessen. Andererseits reduzieren sich dadurch die Angriffsflächen, und wenn einer der großen Services tatsächlich mal an einem derartigen Rechtsstreit zerbrechen sollte, würde der Sog, den er beim Sinken erzeugt, möglicherweise die ganze schöne Web-2.0-Welt mit in die Tiefe reißen.

Vielleicht wird die große Freiheit wieder unterdrückt. Vielleicht entwickelt sich aber auch ein Pingpong-Spiel, bei dem auf jeden neuen Freiheitsrausch ein Dämpfer erfolgt, in dessen Dunst dann wieder eine neue Form von Netzfreiheit entsteht. Vielleicht wird man die Versionsnummern des Webs irgendwann nach diesen Aufschwüngen zu neuen Möglichkeiten der Freiheit zählen.


Samstag, 2. Juni 2007

Linz 2009 oder Wege ins Wissen

Auf freienetze.at, die Website, um die es hier geht, bin ich durch den Blogeintrag Buchrezension: Wege ins Wissen im Datenschmutz-Blog aufmerksam geworden. Das Buch „Wege ins Wissen“ bildet den zentralen Inhalt von freienetze.at. Um seinem Anspruch gerecht zu werden, ist das Buch kapitelweise in PDF-Form downloadbar, aber natürlich gleichzeitig auch über den Buchhandel erwerbbar, online beispielsweise via Amazon. oder auch direkt über freienetze.at

Der Anlass des Buches ist wenn man so will langweilig: Die österreichische Stadt Linz, die 2009 Europäische Kulturhauptstadt sein wird, möchte in diesem Buch auf die eigene Stadt bezogene Zukunftsszenarien für die Teilnahme an der Informations- und Mediengesellschaft vorstellen. Für das Buch hat man allerdings hochkarätige Co-Autoren und Interview-Partner gefunden: Richard Stallman etwa, der Urvater des OpenSource-Gedankens, oder Lawrence Lessig, Gründer der Creative-Commonns-Initiative. Keine Frage also, dass das Buch auch für Leser interessant ist, die rein gar nichts mit der Stadt Linz zu tun haben.

In neun Kapiteln behandelt das Buch verschiedene Aspekte der freien Wissensgesellschaft. Themen sind unter anderem freie Funknetze für den ungehinderten Internetzugang, eine kritische Beleuchtung der geltenden Urheberrechte, die Öffnung der universitären Lehre, OpenSource-Software natürlich, sowie die Bedeutung frei verfügbarer Publikationsformen wie Blogs und Wikis.

Anlesetipp: Kapitel 2: Kreativität in den Fesseln
Wie Urheberrecht Kreativität behindert und doch mit seinen eigenen Waffen geschlagen werden kann.


Sonntag, 6. Mai 2007

Dagegen muss protestiert werden!

Der Heise-Ticker meldet: Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber. Hintergrund ist ein Verfahren, das vom Betreiber des Super-Nature Forums, Martin Geuß, geführt wurde.

Um diesen üblen Fehltritt der Gerichtsbarkeit zu ermessen, sollte sich niemand entgehen lassen, den Urteilstext zu lesen. Und dann an alle Services denken, die direktes Publizieren durch Benutzer ermöglichen. Von Wikipedia über Mr. Wong bis hin zu sämtlichen Blogs mit Kommentarfunktion und Fachforen stehen diesem Urteil zufolge praktisch alle Anbieter mit einem Bein im Gefängnis. Denn sie machen sich nicht erst strafbar, wenn sie nach Kenntnisnahme etwa eines volksverhetzenden oder beleidigenden Benutzerbeitrags nicht reagieren, sondern ab dem Moment, wo der Beitrag online ist.

Der einzig wirksame Schutz dagegen ist eine Redaktionskontrolle, also ein persönliches Prüfen aller Benutzerbeiträge vor dem Veröffentlichen. Aus Benutzersicht ist das jedoch so prickelnd wie das Ziehen einer Wartenummer im Arbeitsamt. Nein, das darf sich die Internet-Gemeinde nicht gefallen lassen. Gegen dieses Urteil muss protestiert werden! Deshalb bitte weitersagen und aufklären!

Diskussionen zu diesem Eintrag im Webkompetenz-Forum:
Forenbetreiber haften uneingeschränkt


Dienstag, 17. April 2007

Urheber- und Nutzungsrechte bei user generated content

„Wir können alles — außer Deutsch“, lautet ein selbstbewusster Werbespot des Landes Baden-Württemberg. Dann hat man für das Blog Social Software @ Baden-Württemberg entweder einen Ghostwriter gefunden, oder man hats mittlerweile gelernt. Aktuell behandelt das Blog jedenfalls ein Thema, das allmählich immer brisanter wird: wem gehört eigentlich der sogenannte user generated content, welche Nutzung ist damit erlaubt, und welche Rechte hat ein User, der auf einer Web-Plattform etwas beigetragen hat?

Der Blog-Beitrag Nutzungsrecht von Userbeiträgen verweist dabei auf eine Diskussion im Business-Forum Xing, in der es vor allem um das Recht von Forumsbenutzern auf die Löschung ihrer Beiträge geht. Gerade dieses Problem ist in der Tat aktuell. Arenen wie das SELFHTML Forum, die schon einige Dienstjahre hinter sich haben, sind besonders betroffen. Immer häufiger melden sich dort ehemalige Novizen, die heute nicht mehr wollen, dass ihre dummen ersten Fragen zu HTML und PHP oder ihre verräterischen Zornesausbrüche von einst gefunden werden, wenn jemand nach ihrem Namen googelt, zum Beispiel Personalmanager.

Nun scheint die deutsche Rechtslage den Usern durchaus das Recht zu geben, frühere Beiträge von ihnen zu löschen. Aus Sicht des Persönlichkeitsrechts und des Urheberrechts ist das auch durchaus nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass ein User-Beitrag sich nicht immer und überall chirurgisch sauber entfernen lässt. In thread-basierten Foren beispielsweise kann von einem einzelnen Posting eine mehr oder weniger große Substruktur an weiteren Beiträgen abhängen. Ohne das Ausgangsposting würde die Thread-Logik zerstört, weshalb dann möglicherweise ganze Teilbäume von Foren-Threads gelöscht werden müssten. Das könnte wiederum mit Rechten anderer Benutzer konfligieren, die vielleicht viel Zeit und Mühe investiert haben in dem Glauben, dass ihre Beiträge dauerhaft veröffentlicht werden. Ebenso problematisch ist die Kultur des Zitierens. Damit Leser nicht immer zwischen Postings hin- und herwechseln müssen, ist es üblich, Texte aus einem Posting, auf die man sich in einer Antwort konkret bezieht, noch einmal zu zitieren. Nicht selten trifft man sogar auf Fullquotes. Das Löschen eines Postings würde in diesem Fall also nicht genügen. Wieder entsteht dabei die Problematik, dass andere Postings mitgelöscht werden müssen, was im übrigen nicht nur Interessen anderer Benutzer betrifft, sondern auch die Frage aufwirft, wie viel redaktionelle Nachforschung dem Forumsbetreiber zugemutet werden kann, um Löschwünsche wirklich sauber zu erfüllen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass ein Forumsbetreiber zwar Inhalte aus seinen eigenen Archiven löschen kann, nicht jedoch aus dem Datenbestand von Suchmaschinen oder gar Einrichtungen wie der Internet Wayback Machine, die frühere Stände von Websites für die Nachwelt bewahrt. Dieses Problem betrifft immerhin nur Foren oder von Benutzern beigetragene Inhalte, die öffentlich zugänglich sind. Dennoch zeigt die Problematik, dass etwas, das jemals öffentlich im Web stand, nicht so einfach tilgbar ist, wie es den Anschein hat.

Irgendwann wird vermutlich auch die Rechtsauffassung den Umstand berücksichtigen müssen, dass nichts mehr vollständig löschbar ist im Web. Und wer im Web veröffentlicht, und sei es auch nur als content-generierender User in einem Blog-Kommentar, einem Forum, einem Wiki oder einer Community, muss die Kunst der Gelassenheit erlernen: Gelassenheit gegenüber der Tatsache, dass die eigenen Spuren so schnell nicht verwischen. Vielleicht lernen dabei sogar einige, was sie sonst nicht gelernt hätten, nämlich mit der eigenen Vergangenheit zu leben!


Donnerstag, 15. März 2007

Ein verfassungskonformes Kennzeichen

Anti-Nazi-Symbol

Im Lande Heideggers argumentiert man ja gerne so: Das Nichts ist nicht wirklich nichts, es ist vielmehr ein nichtendes Etwas. Oder mit der hegelianischen Schule: jede Verneinung ist abhängig von einer Bejahung, und erst die Überwindung beider ist eine neue Stufe. Durch solche philosophischen Hintergründe beladen, haben sich Richter des Stuttgarter Landgerichts offenbar dazu verleiten lassen, in einem Symbol wie dem abgebildeten nicht die ablehnende Haltung, sondern das Überhaupt-sich-darauf-Beziehen zu sehen. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun revidiert. Derweil die Stuttgarter Richter weitergrübeln dürften: „wenn Hausmeisters Verbotsschild das Fußballspielen auf dem Rasen untersagt, so ist doch das Verbot gar nicht denkbar ohne die Versuche des Fußballspielens auf dem Rasen. Also muss man doch eine geistige Allianz zwischen Verbotsschild und dem Fußballspielen auf dem Rasen annehmen, eine verquerte und undurchsichtige Art von Sympathisantentum womöglich zwischen Hausmeister und Rotzbengeln!“

Klicken Sie auf das obige Bild für weitere Informationen, und hüten Sie sich aber weiterhin davor, in Ihren HTML-Quelltexten simplifiziertes Chinesisch wie &#x534D; zu verwenden...

(Dieser Beitrag fällt etwas aus dem Rahmen des sonst üblichen Themenspektrums dieses Blogs, doch Ausnahmen bestätigen die Regel, was aber nicht bedeutet, dass Verneinungen die Bejahung bestätigen)

Diskussionen zu diesem Eintrag im Webkompetenz-Forum:
Zum Blog-Eintrag: "Ein verfassungskonformes Kennzeichen"


 

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